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Mit dem am 1. August 2013 in Kraft getretenen EGovernment-Gesetz des Bundes (EGovG) wurden die entscheidenden rechtlichen Voraussetzungen für ein breites Angebot elektronischer Dienstleistungen der Verwaltung geschaffen. Wesentliches Ziel des Gesetzes ist es, auf allen staatlichen Ebenen nutzerfreundliche, effiziente und medienbruchfreie elektronische Verwaltungsverfahren bereitzustellen. Da ein Großteil der Verwaltungskontakte der Bürgerinnen und Bürger auf die Kommunalverwaltung entfällt, ist der Einsatz von E-Government auf kommunaler Ebene besonders bedeutsam und relevant für die weitere Entwicklung.
Um die Digitalisierung deutscher Verwaltungen voranzutreiben und die Potenziale des E-Government-Gesetzes aufzuzeigen, initiierte das Bundesministerium des Innern deshalb gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden (Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag) das Projekt „Modellkommune E-Government“. Dabei sollte es zentrales Ziel des Projektes und der einzelnen Modellkommunen sein, die derzeitigen Rahmenbedingungen auf ihre Praxistauglichkeit zu testen, Potenziale auf kommunaler Ebene auszuschöpfen und innovative Projekte umzusetzen.
Das von Bundesinnenministerium und den kommunalen Spitzenverbänden konzipierte Projekt sollte vor allem praktische Lösungen und Erfahrungen im kommunalen Kontext hervorbringen, die dazu in der Lage sind, auch durch andere Kommunen erfolgreich übernommen und verwertet zu werden (Wissens- und Know-How-Transfer). Gefragt waren zudem Lösungen und Konzepte, die die Bürgerfreundlichkeit verbessern und die Effizienz des Verwaltungshandelns insgesamt nachhaltig steigern.
In dem als Teilnahmewettbewerb ausgestalteten Projekt waren Kommunen in ganz Deutschland aufgefordert, Konzepte für den künftigen Einsatz von EGovernment-Lösungen in der Praxis zu präsentieren. In der ersten Bewerbungsrunde im Oktober 2013 waren die Städte Düren und Gütersloh sowie der Landkreis Cochem-Zell ausgewählt worden (1. Staffel). Am 14. Januar 2014 fiel in Berlin der Startschuss für das Modellvorhaben.
In der zweiten Bewerbungsrunde des Pilotvorhabens Modellkommune E-Government (2. Staffel) wurden die Städte Halle (Saale), Ibbenbüren und Norderstedt sowie der Heidekreis und der Ortenaukreis ausgewählt. Die Modellkommunen wurden nach zahlreichen Bewertungskriterien, u. a. Breitenwirkung, Prozessoptimierung, Kooperationsbereitschaft, Adressatenorientierung, Messbarkeit und Ebenen übergreifender Herangehensweise, bewertet. Mit dem Modellvorhaben sollte E-Government in der Fläche unterstützt werden. Daher bestand eine Teilnahmeobergrenze für Städte bei 300.000 Einwohnern. Die Auswahl der Modellkommunen erfolgte in beiden Staffeln in Abstimmung mit den drei kommunalen Spitzenverbänden.
Wie schon in der ersten Bewerbungsrunde (Staffel 1), zeigten sich alle eingereichten Bewerbungen auf sehr hohem Niveau und lagen in der Bewertung nicht sehr weit auseinander. Die Modellkommunen der ersten Bewerbungsrunde erhielten je 100.000 € für die Konzeptionierung und Umsetzung ihrer E-Government-Anwendungen, während den Kommunen der zweiten Staffel je 60.000 Euro zur Verfügung standen.